Ausbildung Fachkraft Metalltechnik
Alles, was Sie über den Beruf Fachkraft Metalltechnik wissen müssen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik?
Die Lehre zur Fachkraft für Metalltechnik dauert insgesamt zwei Jahre.
Was verdient eine Auszubildende zur Fachkraft für Metalltechnik während der
Ausbildung?
Innerhalb der Ausbildung verdienen angehende Fachkräfte für Metalltechnik
monatlich:
- Ausbildungsjahr: 976 bis 1.047 Euro brutto
- Ausbildungsjahr: 1.029 bis 1.102 Euro brutto
Was verdient eine Auszubildende zur Fachkraft für Metalltechnik nach der
Ausbildung?
Nach der Lehre dürfen Fachkräfte für Metalltechnik endlich ihren ersten Arbeitsvertrag
unterschreiben. Der Lohncheck steigt damit noch einmal. Für Berufseinsteiger sind
monatlich 1.600 bis 2.700 Euro brutto denkbar. Die tatsächliche Gehaltshöhe hängt stark
vom Standort des Betriebs und der Branche ab.
Welche Voraussetzungen und Fähigkeiten sollte eine Auszubildende zur Fachkraft für
Metalltechnik mitbringen?
Schon nach dem Hauptschulabschluss können Sie die Ausbildung zur Fachkraft für
Metalltechnik antreten. Wer es mit diesem Berufswunsch ernst meint, sollte vor allem
Freude an der Metallbearbeitung haben. Daneben sind Genauigkeit, eine geduldige
Arbeitsweise und (mechanisch-)technisches Verständnis für den Arbeitsalltag wichtig.
Praktisches Geschick, Qualitätsbewusstsein sowie Hand- und Fingergeschicklichkeit sind
weitere Eigenschaften, die Ausbilder an Bewerbern schätzen. Betonen Sie also am besten
schon im Anschreiben die beruflichen Stärken und heben Sie Ihr Interesse an den
unterschiedlichen Aufgabenbereichen hervor.
Was lernt eine Fachkraft für Metalltechnik in der Berufsschule?
In der Berufsschule gehen die angehenden Fachkräfte für Metalltechnik dem Berufsbild
theoretisch auf den Grund. Sie lernen zum Beispiel die physikalischen Eigenschaften des
Werkstoffs Metall kennen, erfahren wie sie technische Zeichnungen richtig lesen und
Bauteile fachgerecht anfertigen. Außerdem üben sie im Matheunterricht die Berechnung des
Materialbedarfs.