Minijob Jobs und Stellenangebote
Alles, was Sie über den Beruf Minijob wissen müssen
Wann ist ein Minijob noch ein Minijob?
Als geringfügig beschäftigt gilt der, dessen monatliches Einkommen 520 Euro nicht
übersteigt. Das bedeutet, dass Sie als Minijobber maximal 5.400 Euro aus einer ganzjährigen
Beschäftigung einnehmen dürfen. Nun kann es natürlich vorkommen, dass
unvorhergesehene, kollegiale Ausfälle zu Mehrarbeit führen. In diesem Fall macht der
Gesetzgeber eine Ausnahme. Drei Monate im Jahr darf das Einkommen die 520-Euro-Grenze
überschreiten. Jedoch gilt diese Regel nur, wenn die dringende Notwendigkeit nachweisbar
ist. Ansonsten sind es maximal zwei Monate, in denen der Arbeitnehmer etwas mehr als 520
Euro im Monat verdienen darf.
Wichtig: Bei der Jahressumme ist darauf zu achten, dass auch einmalige Zahlungen wie
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in den Jahresbetrag mit einfließen. Überschreitet der
jährliche Verdienst die Summe von 5.400 Euro nur um wenige Euro, fallen Sie aus dem
Regelwerk für Minijobber heraus. Sie gelten dann nicht mehr als geringfügig Beschäftigter
und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Umgehen können Sie diese Regelung, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen als freiwillige Zahlung eine
sogenannte Erholungsbeihilfe überweist. Eine Anrechnung auf die 520-Euro Grenze findet in
diesem Fall nicht statt.
Minijob neben dem Hauptberuf: Was ist zu beachten?
Wer neben seiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine geringfügige
Beschäftigung ausübt, darf sich maximal 520 Euro sozialversicherungsfrei dazu
verdienen.
Es müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Arbeitnehmer darf in seinem Minijob nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.
Die Beschäftigung an mehr als sechs Tagen in der Woche ist untersagt. Innerhalb einer
Woche erlaubt der Gesetzgeber geringfügig Beschäftigten, maximal 48 Stunden im Minijob
zu arbeiten.
- Der Minijob darf die Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigen. Die Arbeit bei der
Konkurrenz oder eine zu massive Beanspruchung der Arbeitskraft ist untersagt. Sollte der
Hauptarbeitgeber einen Leistungsabfall bemerken, kann er die Beschäftigung im Minijob
verbieten.
Vom Minijob zum Midijob: ein Job nach Gleitzonenregelung
Wer regelmäßig mehr als 520 Euro und weniger als 800 Euro verdient, gilt in Deutschland
als Midijobber. Dieses Gesetz trat 2013 in Kraft. Am 1. Juli 2019 erweitert der Gesetzgeber
die Einkommensspanne. Seither liegt der Verdienst von Midijobbern zwischen 520,01 und
1.300 Euro.
Erhalten Arbeitnehmer dieses Einkommen aus einer einzigen Tätigkeit, profitieren sie
von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Es gilt: Je weniger ein Arbeitnehmer verdient,
desto stärker reduziert sich der Sozialversicherungsbeitrag. Das kommt vor allem denen
zugute, die zwar mehr als 520 Euro im Monat verdienen, aber prinzipiell dennoch zu den
Geringverdienern gehören. Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass sich die Beiträge von
Midijobbern im unteren Gleitzonenbereich relativ stark reduzieren. Bewegt sich das Gehalt
im oberen Bereich der Gleitzone, passen sich die Beitragssätze den allgemeinen Beiträgen
zunehmend an. Überschreitet das monatliche Einkommen den Betrag von 1.300 Euro, zahlt
der Arbeitnehmer die üblichen Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtig: Manche Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen
sich zusätzlich einen Nebenjob. Geht aus diesem Nebenjob ein Verdienst über 520 Euro
hervor, entfällt der Vorteil der Gleitzone. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die vollen
Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Gehalt aus dem Midijob ist nach Steuerklasse VI (6)
zu versteuern.
Welche Rechte haben Sie im Minijob?
In Deutschland dürfen Sie so viele Beschäftigungen ausüben, wie Sie möchten. Denn es
kommt nicht auf die Anzahl der Minijobs an, sondern auf das Gesamteinkommen. Verdienen
Sie mit allen Jobs zusammen weniger als 520 Euro, bleibt das Einkommen steuerfrei. Alles
darüber hinaus ist versicherungspflichtig – Sie müssen also eine Steuererklärung
anfertigen.
Wie sieht es nun aber mit der Bezahlung aus? Auch im geringfügigen
Beschäftigungsverhältnis gelten die Regeln zum gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1.
Januar 2020 ist gesetzlich festgelegt, dass niemand weniger als 9,35 Euro pro Stunde
verdienen darf. Alles darüber hinaus ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten, dem Standort
des Arbeitgebers und der Größe des Betriebs anhängig. Die Höhe des Stundenlohns
bestimmt, wie viele Stunden Sie im Monat maximal arbeiten dürfen. Verdienen Sie
beispielsweise zehn Euro die Stunde, dürfen Sie bis zu 45 Stunden im Monat arbeiten. Was
den Urlaub angeht, haben auch Minijobber einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dasselbe gilt für
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Bei welchen Arbeitgebern finden Sie Stellenangebote für einen Minijob?
Zahlreiche Branchen freuen sich auf tatkräftige Unterstützung durch Minijobber.
Restaurants, Cafés, die Hotelbranche, Friseure, landwirtschaftliche Betriebe, Labore,
Arztpraxen und viele weitere Berufsbranchen sind dankbar für Ihre Unterstützung.
Bei der Online-Recherche sollten Sie allerdings auch nach Suchbegriffen wie „520-Euro-Job“,
„geringfügige Beschäftigung“ oder „Job auf 520-Euro-Basis“ suchen. Grundsätzlich
beschreiben alle Begriffe dasselbe: den Minijob. Auf welche Anzeige Sie sich letztlich
bewerben, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab.
Jobbörse für Minijobs
Immer mehr Menschen wollen sich das monatliche Einkommen durch einen Nebenjob
aufstocken. Wenn Sie sich für eine nebenberufliche Tätigkeit interessieren, finden Sie auf
Jobbörse.de zahlreiche Angebote für Minijobs. Ein tabellarischer Lebenslauf, ein
überzeugendes Anschreiben und die Kopien Ihrer berufsrelevanten Zeugnisse sind in der
Regel für eine Bewerbung ausreichend. Achten Sie darauf, welche Bewerbungsform sich der
Arbeitgeber wünscht. In bestimmten Fällen wünschen Arbeitgeber die Bewerbung per E-
Mail oder Online-Formular.
Was macht einen Minijob aus?
Eine geringfügige Beschäftigung setzt in der Regel keine spezifischen Fachkenntnisse
voraus. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Minijob um Tätigkeiten, die Sie
einfach und schnell erlernen können. Die Einweisung erfolgt über den Arbeitgeber und/oder
erfahrene Mitarbeiter. Die Einarbeitungszeit kann wenige Stunden bis hin zu einigen
Wochen dauern.
Die Gehaltauszahlung erfolgt üblicherweise per Überweisung am Ende, am Anfang oder in
der Mitte des Monats. 520 Euro sind die maximale Obergrenze. In Krankheitsfällen erhält
der Minijobber weiterhin seinen Lohn. Außerdem hat er Anspruch auf Urlaub.
Wichtig: Vor allem Aushilfen und Ferienjobber wissen von vornherein, dass sie nicht
mehr als 70 Tage im Jahr oder drei Monate arbeiten. Sie gelten als kurzfristig Beschäftigte
und sind ebenso sozialversicherungsfrei.
Was ändert sich hinsichtlich der Steuerklasse?
Die Minijobs sind prinzipiell steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um
einen 520-Euro-Job oder um eine kurzfristige Beschäftigung auf 520-Euro-Basis handelt. Die
Einnahmen muss der Minijobber entweder pauschal oder individuell nach Lohnsteuerkarte
versteuern. Die Art der Besteuerung gibt der Arbeitgeber vor.
Pauschalversteuerung:
In diesem Fall fallen für den 520-Euro-Minijobber keine Steuern an. Der Arbeitgeber
allein zahlt die Lohnsteuer in einer Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehaltes.
Mit inbegriffen sind die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Folglich muss der
Minijobber seinen Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung auch nicht in der
Steuererklärung angeben. Damit entfällt aber auch die Möglichkeit, Fahrtkosten oder andere
Werbungskosten abzusetzen.
Versteuerung nach Lohnsteuerkarte
Wer Minijobber nur saisonal beschäftigt, wählt gern diese Variante der Versteuerung.
Zählt der Minijobber zur Steuerklasse I, muss er für seine geringfügige Beschäftigung
monatlich Steuern zahlen. Der Grund dafür ist, dass bei dieser Steuerklasse ab einem
Monatslohn von 945 Euro Steuern fällig sind. In guten Sommermonaten haben
beispielsweise saisonale Kellner diesen Betrag schnell erreicht. Wer in der Steuerklasse V
oder VI ist, muss sogar schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlen.
Am Ende des Jahres steht dann die Steuererklärung an. Bleibt der Jahresverdienst unter dem
Grundfreibetrag, erhält der saisonale Minijobber die gezahlten Steuern komplett wieder
zurück.
Wie findet man Minijobs und welche sind die beliebtesten?
Minijobs finden Sie problemlos im Internet. So gut wie jede Branche sucht nach
Hilfskräften. Dabei können Sie zwischen einer langfristigen Beschäftigung und saisonaler
Arbeit entscheiden. Vor allem in Bars, Restaurants und Cafés bekommen Sie schnell die
Chance auf einen Nebenverdienst. Auch der Garten- und Landschaftsbau erfreut sich einer
immer größeren Beliebtheit bei Minijobbern. Wer eine einschlägige Ausbildung mitbringt,
kann sogar im Einzelhandel eine geringfügige Beschäftigung finden. Zudem suchen Praxen
und Krankenhäuser ständig nach Aushilfen, die sie bei den Reinigungsarbeiten unterstützen.
Natürlich können Sie auch innerhalb Ihrer eigenen Berufsbranche nach Minijobs Ausschau
halten. Gelernte chemisch-technische Assistenten und Biologielaboranten können sich zum
Beispiel im Labor um eine nebenberufliche Tätigkeit bewerben. Der Stundenlohn sollte
entsprechend hoch ausfallen. Haben Sie eine andere Ausbildung absolviert, lohnt es sich, in
der eigenen Berufssparte nach Jobangeboten zu suchen. Meistens erhalten erprobte
Fachkräfte einen ihren Kompetenzen entsprechenden Lohn.
Fazit zum Minijob
Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, um sich schnell und ohne viel Aufwand ein wenig
Geld dazuzuverdienen. Zum Beispiel können Sie sich die Urlaubskasse auffüllen, sich als
Student das Studium finanzieren oder als Senior die Rente etwas aufbessern. Der Minijob ist
für manche sogar das Sprungbrett in eine neue Berufslaufbahn. Manche entdecken zum
Beispiel bei der Arbeit in einem Café ihr Talent als Kellner oder Verkäufer und richten ihre
weitere berufliche Laufbahn nach diesen neuentdeckten Kompetenzen.